Bundesanwaltschaft fürchtet Demonstrant*innen

Seit nunmehr 4 Jahren wird eine Person aus dem sozialen Umfeld der Abgetauchten mit Vorladungen vor das Landeskriminalamt und später vor die Generalbundesanwaltschaft belästigt. Aus diesem Anlass versammelten sich am 24.02.2016 etwa 75 Menschen vor dem Berliner Landeskriminalamt, in dem die Person von Bundesanwalt Schmitt mit Unterstützung von zwei Menschen des Landeskriminalamtes vernommen wurde. Es gab keine Aussage. Herr Schmitt verhängte ein Zwangsgeld von 250 € und reiste verärgert nach Karlsruhe zurück.

Schweigen ist goldZum 18.10.2016 wurde die Person erneut vorgeladen, dieses Mal direkt in Karlsruhe. Auch hier wurde sie wieder von Unterstützer*innen be- gleitet. Es ergab sich zwischenzeit- lich die absurde Situation, dass weder die vorgeladenen Person, die Anwältin noch die Müllabfuhr in die Sicherheitsschleuse eingelassen wurden. Die Türhüter fürchteten ein gewaltsames Eindringen in das Ge- bäude. Die Verhandlungen mit den angeforderten Polizeikräften führten zu einem Rück- zug der Demonstrant*innen um 2 Meter.

Bei der Vernehmung gab es keine Aussagen und deshalb die erneute Androhung von Beugehaft. Anwältin und betroffene Person verließen das BAW Gebäude und fuhren zurück nach Berlin.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht aus.

Alles hat ein Ende nur die BAW findet keins…