21.08.2014: Haftbedingungen und derzeitiger Verfahrensstand

Erste Informationen zu den Haftbedingungen und zum derzeitigen Verfahrensstand von Bernhard

Bernhard sitzt derzeit in einem Büro der nationalen Stelle von Interpol in Caracas. Dort ist er den ganzen Tag an einem Stuhl angekettet und kann lediglich aufrecht stehen, aber sich sonst nicht bewegen. Zum Schlafen wird er in einen Raum mit einer Matratze gebracht.

Es gibt keine Möglichkeit vertrauliche Gespräche mit der Verteidigung zu führen. Die Angestellten in dem Büro und – derzeit ein Mitgefangener, der neben ihm sitzt ─ können den Gesprächen folgen. Es gibt kein Tageslicht. Die Unterbringung verstößt gegen die UN-Mindeststandards für Haftbedingungen. Essen muss von draußen reingebracht werden. Kleidung muss von Angehörigen gewaschen werden.

Allerdings sind die regulären Haftbedingungen in Venezuela noch schlimmer. Es gibt jedoch auch bessere Orte. Eine Beschwerde an den Menschenrechtsausschuss des Ministero Publicó ist gestellt.

Die Anwälte vor Ort gehen davon aus, dass es bald Angebote für eine Verlegung von Bernhard geben wird.

Mögliche Haftverschonung

In Venezuela ist es Praxis in Auslieferungsverfahren grundsätzlich keine Haftverschonung unter Auflagen (z.B. Meldepflicht, Kaution etc.) zu gewähren. Dennoch werden die Anwälte einen entsprechenden Antrag stellen.

Derzeitiger Verfahrensstand

Bernhard wurde am 11. Juli 2014 nachmittags in Mérida, Venezuela, von venezolanischen Polizeibeamten festgenommen. Die Festnahme erfolgte wegen des Gebrauchs echter Papiere auf den Namen eines kolumbianischen Staatsangehörigen. Mit diesen Papieren hatte Bernhard die venezolanische Staatsangehörigkeit erhalten.

Das Gericht in Mérida hat die vorläufige Auslieferungshaft aufgrund eines Suchbefehls von Interpol angeordnet und den Fall an die Sala Pénal des Tribunal Supremo in Caracas abgegeben. Dort ist inzwischen ein Aktenzeichen registriert. Die venezolanischen Anwälte sind trotz mehrerer, auch persönlicher Interventionen noch nicht  vor der zuständigen Kammer vereidigt. Erst nach ihrer Vereidigung und Zulassung gibt es Akteneinsicht.

In Mérida wurde Bernhard erst am 16. Juli 2014 einem Gericht vorgeführt. Dies stellt eine Verletzung der venezolanischen Gesetze dar, die besagen, dass eine Vorführung innerhalb von 48 Stunden erfolgen muss.

Bisher hat die zuständige venezolanische Kammer das Außenministerium informiert, welches wiederum die deutsche Botschaft über den Fall in Kenntnis setzt. Erst dann beginnt die 60-Tages-Frist für Deutschland, um das Auslieferungsverfahren nach Venezuela zu senden. Das wird wohl nicht vor Ende dieser Woche oder erst nächste Woche der Fall sein.

Bernhards Leben in Venezuela

Wie uns jetzt bekannt wurde, hat Bernhard in den letzten 8 Jahren in Mérida gelebt. Er ist dort sozial eingebunden, hat als Drucker gearbeitet und sich in Initiativen der revolutionären Basis politisch engagiert.

Derzeit gibt es noch keine Möglichkeit Bernhard direkt in den Gewahrsam zu schreiben.