Fahndung und Überwachung

Die Bundesanwaltschaft ist in den letzten 20 Jahren bezüglich der Fahndung nach den Abgetauchten sehr aktiv gewesen. Anfangs hatte sie die Schwester eines Beschuldigten mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen, obwohl sie ein Alibi für den Tatzeitraum vorweisen konnte. Auch nachdem dies endlich anerkannt wurde, wurde jahrelang weiter gegen sie ermittelt.

Mehr als 20 Menschen wurden polizeilich, einige davon auch generalbundesanwaltlich vorgeladen. Eine Person, die die Aussage verweigerte, wurde mit 4 Monaten Beugehaft bestraft. Eine weitere konnte durchsetzen, dass sie keine Aussagen machen musste,  da  sie Durchsuchungen und direkten Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt war. Dies musste das Gericht anerkennen. Die Person wurde offiziell zur fünften Beschuldigten im Verfahren. Zwei weitere Menschen erfuhren eher zufällig, dass auch gegen sie ermittelt wurde, als sie im Jahr 2002 zur DNA- Abgabe gezwungen werden sollten.

Erst 2013 wurden die vier Verfahren eingestellt. Seitdem sind uns nur noch die Ermittlungen gegen die drei Abgetauchten bekannt.

Viele Menschen wurden über lange Zeit observiert, ihre Telefonanschlüsse überwacht. Des Weiteren reisten Fahnder*innen vermuteten Kontaktpersonen und Verwandten in verschiedene Länder, vorzugsweise Lateinamerika, aber auch nach Ägypten hinterher. Sie arbeiteten ausgezeichnet mit der ägyptischen Polizei zusammen und konnten diese dazu bewegen, das Hotelzimmer des Reisenden verdeckt nach Mobiltelefonen zu durchsuchen.

Die Bundesanwaltschaft ließ einen öffentlich zugänglichen Computer überwachen, von dem aus sie den Aufruf einer Seite des Bundeskriminalamtes (BKA) registriert hatte. Denn die Fahndungsaufrufe waren vor allem deshalb auf der BKA-Seite eingestellt worden, um zu verfolgen, wer sich diese Seite ansieht.

Auch die Redaktionsräume der Tageszeitung taz und die Wohnungen von zwei Redakteur*innen wurden durchsucht.