Alles hat ein Ende, nur die BAW findet keins!

Thomas, Bernd, PeterFreiheit für Bernhard, Peter und Thomas!

Nach nunmehr fast 25 Jahren werden drei Berliner Autonome – Peter, Thomas und Bernhard – wegen der Verabredung zu einem Anschlag, der nie stattgefunden hat, noch immer mit internationalen Haftbefehlen gesucht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Oktober 2016 verweigert, die Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen, der diesen absurden Verfolgungszeitraum ermöglicht, überhaupt anzunehmen.

Bernhard Heidbreder, einer der Untergetauchten, wurde im Juli 2014 in Venezuela festgenommen. Die Bundesanwaltschaft BAW beantragte seine Auslieferung. Dies wurde von venezolanischer Seite abgelehnt. Mittlerweile befindet er sich nach 2-jähriger Haft auf freiem Fuß in Caracas.

Peter, Thomas und Bernhard wird vorgeworfen, der militanten Gruppe K.O.M.I.T.E.E. angehört zu haben. Im Oktober 1994 griff das K.O.M.I.T.E.E. mit einem Brandanschlag das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde an, um gegen die deutsche Unterstützung der Türkei im Krieg gegen die Kurd*innen zu protestieren. Es entstand hoher Sach- aber kein Personenschaden. Am 11. April 1995 wollte das K.O.M.I.T.E.E. den in Bau befindlichen Abschiebeknast in Grünau sprengen. Während der Vorbereitung wurde die Gruppe von der Polizei überrascht. Das Vorhaben wurde fallen gelassen. Die Gruppe löste sich einige Monate später auf. Bernhard, Thomas und Peter werden seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht und sind auf der Flucht!

Inzwischen sind fast 25 Jahre vergangen. Der Brandanschlag, die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und die Vorbereitung der Sprengung des Abschiebeknastes sind verjährt. Allein Paragraph 30 Absatz 2, die „Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen“, ermöglicht der BAW ihre Verfolgung fortzusetzen, da er eine absolute Verjährungszeit von 40 Jahren vorsieht. Damit wird die bloße „Verabredung“ länger verfolgt und höher bestraft, als die tatsächliche Vorbereitung der Sprengung.

Die Anwält*innen der Beschuldigten haben gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Daraufhin beantragten sie die Prüfung des umstrittenen §30 durch das Bundesverfassungsgericht: Er verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, das Schuld- und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie gegen das Gleichbehandlungs- und Bestimmtheitsgebot. Das Bundesverfassungsgericht jedoch hat die Beschwerde nicht zugelassen. Eine Verhandlung wird es also nicht geben.

Nachdem es im September 2019 zu einer erneuten Verhaftung von Bernhard gekommen war, wurde die BAW zum wiederholten Male aufgefordert, die internationalen Haftbefehle für Venezuela aufzuheben. Da der Oberste Gerichtshof Venezuelas schon 2015 beschlossen hatte, dass eine Auslieferung nach Deutschland nicht möglich ist, kommt die Aufforderung zur Festnahme in Venezuela der Anstiftung zur illegalen Freiheitsberaubung gleich. Genau dies ist jetzt mit Peter passiert.

Aufhebung aller Haftbefehle im K.O.M.I.T.E.E. Verfahren!