Die „Comission for the Control of Files“ (CCF) von Interpol hat der Beschwerde des Rechtsanwalts Benjamin Derin stattgegeben und die Rote Ausschreibung (Red Flag) gegen Thomas Walter, einem der Verfolgten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren, zurückgenommen. Begründung ist das laufende Asyl-Verfahren in Venezuela. Das annulliert nicht den Haftbefehl des Bundesgerichtshofes, aber die Fahndung außerhalb Europas muss jetzt eingestellt werden. Wegen dieser Red Flag war zuletzt Peter Krauth für vier Monate unter unmenschlichen Bedingungen im Interpol-Büro in Caracas gefangen gehalten worden, bis der Oberste Gerichtshof Venezuelas seine Freilassung anordnete.
Dass die Rote Ausschreibung aufgehoben wurde, ist ein ungewöhnlicher Erfolg. Üblicherweise übernimmt Interpol alle Fahndungen eines Mitgliedstaates ungefragt, wodurch die Roten Ausschreibungen oft zu einem Instrument politischer Verfolgung werden. Dass ausgerechnet eine von Deutschland veranlasste Fahndung gelöscht wird ist umso bedeutungsvoller wenn man bedenkt, dass der aktuelle Interpol-Chef ein deutscher Polizeibeamter ist. Die CCF räumt mit dieser Entscheidung ein, dass die internationale Fahndung gegen die drei Beschuldigten seit Jahren unrechtmäßig war.
Bernhard Heidbreder, der dritte Beschuldigte im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren, hat gegen die Rote Ausschreibung von Interpol ebenfalls Beschwerde eingelegt. Die Bearbeitung steht noch aus, aber da es sich um den gleichen Sachverhalt handelt, wird eine gleichlautende Entscheidung erwartet.
Was bleibt ist die Frage, warum die die deutsche Bundesanwaltschaft nach wie vor ihren Verfolgungswahn kultiviert und weiterhin eine Fahndung betreibt wegen einer Aktion, die nie stattgefunden hat, und deren Strafverfolgung nach gängigen juristischen Regeln schon längst verjährt wäre.