taz vom 18.10.2016

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Anschlagsversuch vor 21 Jahren: Drohung mit Beugehaft (taz vom 18.10.2016)

von Wolf-Dieter Vogel

1995 versuchten Autonome, das Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Weiterhin ist das Umfeld der Verdächtigen Repressionen ausgesetzt.

Beugehaft verschoben. Mit diesem Ergebnis endete heute eine Anhörung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Fall eines versuchten Sprengstoffanschlags, der vor über 21 Jahren stattgefunden hat.

Die Ermittler hatten eine Person geladen, die damals zum sozialen Umfeld der seither flüchtigen Beschuldigten zählte. Da sich die Zeugin weigerte, in dem Fall auszusagen, werde man nun die Konsequenzen beantragen, erklärte die BAW, also beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Beugehaft stellen. Die Betroffene konnte zwar die Karlsruher Behörde wieder verlassen, muss aber damit rechnen, dass sie wegen ihrer Aussageverweigerung bis zu sechs Monate inhaftiert wird. Die BAW wollte sich auf taz-Anfrage nicht äußern. Weiterlesen

taz vom 16.10.2016

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Verfolgung linker Autonomer: Auch nach 21 Jahren keine Ruhe (taz vom 16.10.2016)

von Wolf-Dieter Vogel

Wann verjährt die Verfolgung eines Anschlags, der nie stattgefunden hat? Wer die Aktion vorbereitet hat, wird nach zehn Jahren nicht weiter juristisch verfolgt. Wer sich dafür in einer „terroristischen Vereinigung“ organisierte, kann nach maximal 20 Jahren nicht mehr verurteilt werden. Doch für die Verabredung zu dieser Straftat gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 40 Jahren. Weiterlesen

Radio Flora vom 04.10.2016

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Aufhebung der Haftbefehle im K.O.M.I.T.E.E. – Verfahren (Radio Flora vom 04.10.2016)

Am 11. April 1995 versuchte die militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. die Baustelle des Abschiebeknastes in Grünau zu sprengen. Der Versuch wurde abgebrochen, die Gruppe löste sich einige Monate später auf. Bernhard, Thomas und Peter sind seitdem auf der Flucht! Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wird – nach nunmehr 21 Jahren (!) – eine Person für den 18. Oktober 2016 vor die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geladen. Weiterlesen

Taz vom 31.07.2016

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In Freiheit, nicht in Sicherheit (Taz vom 31.07.2016)

von Wolf-Dieter Vogel

Venezuela hat den deutschen Linksradikalen Bernhard Heidbreder aus dem Gefängnis entlassen. Nun hofft er auf Asyl in Südamerika.

Über zwei Jahre nach seiner Verhaftung in Venezuela ist der deutsche Linke Bernhard Heidbreder wieder auf freiem Fuß. Vor wenigen Tagen wurde er aus der Haft entlassen. „Ich bin sehr froh, dass das jetzt endlich vorbei ist“, sagte er der taz. Nun hoffe er darauf, in Vene­zue­la bleiben zu können. Er hat dort politisches Asyl beantragt. Bis zur Entscheidung über seinen Aufenthaltsstatus darf der 55-Jährige, der vor seiner Festnahme mit seiner Frau in der Stadt Mérida gelebt hatte, Caracas nicht verlassen. Weiterlesen

Neues Deutschland vom 28.07.2016

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Venezuela lässt deutschen Linksradikalen frei (Neues Deutschland vom 28.07.2016)

von Sebastian Bähr

Haftbefehl gegen Bernhard Heidbreder noch aktiv / Gesuchter stellte Asylantrag

Der deutsche, linksradikale Bernhard Heidbreder ist nach zwei Jahren Haft in Venezula wieder frei. Dies berichtete der Blog »amerika 21« unter Berufung auf seine Rechtsanwältin Silke Studzinsky. Demnach soll er am vergangenen Samstag mit der Auflage entlassen worden sein, sich zunächst in der Hauptstadt Caracas aufzuhalten. Dort wolle die Ausländerbehörde seinen Aufenthaltsstatus prüfen. Weiterlesen