Freiheit für Peter Krauth – Unser neues Flugblatt

Seit 16.11.2019 wird Peter in einem venezolanischen Polizeibüroraum gefangen gehalten …

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Die autonome, militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. verübte 1994 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde, um auf die Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen die Kurd*innen aufmerksam zu machen. „Deutschland ist Kriegspartei in Kurdistan“. Bei der zweiten Aktion am 11. April 1995 sollte das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau gesprengt werden. Dazu kam es nie.

Eine Polizeistreife wurde in der Nähe des Abschiebeknastes auf zwei Autos aufmerksam. Als sie diese durchsuchte, fand sie Sprengsätze und anderes Material, welches auf die Aktion hinwies. Im Zuge dessen gerieten Bernhard Heidbreder, Peter Krauth und Thomas Walter auf die Fahndungsliste des BKA und tauchten unter.

Die internationale Fahndung nach den Dreien und der Repressionsdruck auf das Umfeld der Gesuchten liefen 19 Jahre lang ins Leere. Im Juli 2014 wurde Bernhard in Venezuela entdeckt und daraufhin festgenommen. Das von der BRD gestellte Auslieferungsersuchen lehnte im Oktober 2015 das höchste venezolanischen Gericht TSJ (Tribunal Supremo de Justicia) ab. Die Bernhard vorgeworfenen Taten waren nach venezolanischem Recht längst verjährt. Trotzdem saß er nach diesem Urteil noch 9 Monate ohne rechtliche Grundlage im Knast.

Bernhard stellte nach seiner Freilassung 2016 einen Asylantrag in Venezuela. 2017 tauchen Peter und Thomas auf. Auch sie beantragten in Venezuela Asyl. Die dadurch entstandene legale Situation ermöglichte ihnen, wieder Kontakt zu Familie und Freund*innen aufzunehmen.

Am 16. November 2019 wurde Peter am Flughafen El Vigía, Venezuela, festgenommen, als er zu einem Flug nach Caracas eincheckte, um dort Freund*innen abzuholen. Dies war nicht sein erster Inlandsflug. Peter, Thomas und Bernhard weisen sich, seit dem sie aufgetaucht sind, bei Kontrollen und Reisen in Venezuela mit einem Papier der Nationalen Flüchtlingskommission (Conare) aus, ­welches bescheinigt, dass sie den Antrag auf Anerkennung als politische Flüchtlinge gestellt haben. Die Bescheinigung sollte ihnen Schutz vor Verhaftung bieten.

Ungeachtet dessen wurde Peter verhaftet und nach Caracas verbracht, wo er mit 10–12 weiteren Menschen in Auslieferungshaft in einem Interpol-Büroraum gefangen ist.

“ (…) Die Bewegungsfreiheit jedes einzelnen beschränkt sich auf die eigene Matratze, es gibt keine anderen Wege um zu laufen, ohne auf die Matratze eines anderen Gefangenen zu treten. Selbst das Trinkwasser muss von Freund*innen oder Angehörigen in den Knast gebracht werden. Ab 6:00 Uhr werden sie zu zweit zur Toilette begleitet. Das ist gleichzeitig die einzige Möglichkeit sich die Beine zu vertreten. Weitere Toilettenbesuche außer der Reihe kosten Geld. Eine Pissflasche für jeden dient zum Urinieren während des Tages im Gemeinschaftsknastraum. Den Tag rumzubringen ist nicht einfach. Lesen fällt bei der schlechten Beleuchtung fast aus. Der Raum der Gefangenen ist fensterlos (…)“ Bericht vom Knastbesuch, Dez. 2019

Peter wartet unter diesen Bedingungen monatelang auf eine gerichtliche Entscheidung über das Auslieferungsersuchen der BRD. Genau wie Bernhard sollte er aufgrund der Verjährung der Vorwürfe in Venezuela nicht nach Deutschland ausgeliefert werden.

Auch in Deutschland ist die Vorbereitung des Sprengstoffanschlags inzwischen seit 5 Jahren verjährt. Absurderweise gibt es hier aber den Straftatbestand der Verabredung zu einem Verbrechen, für welchen in diesem Fall die absolute Verjährungsfrist 40 Jahren beträgt und somit erst 2035 endet. Bis dahin werden die Drei weiterhin mit internationalen Haftbefehl gesucht.

Zum 25. Jahrestag der Flucht, im April 2020, wird der Musik- und Dokumentarfilm „Gegen den Strom – Abgetaucht in Venezuela“, mit dem Musiker Mal Élevé und einem der Untergetauchten, Thomas, in die deutschen Kinos kommen.
Der Film skizziert neben dem Alltag in Venezuela Überlegungen und Erfahrungen zu Flucht und Exil. 14 Tage nach der Filmpremiere wurde Peter festgenommen.
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