Verhandlung vom 9. März: Peter kommt frei – aber wann?

Am 9. März 2020 hat die Verhandlung vor der Sala de Casación Penal des obersten Gerichtshofs TSJ (Tribunal Supremo de Justicia) in Caracas stattgefunden, um über das Auslieferungsbegehren der Bundesrepublik Deutschland gegen Peter Krauth zu entscheiden. Einziger Grund für den deutschen Haftbefehl und damit den Antrag auf Auslieferung ist der § 30 StGB, demzufolge allein die Verabredung für eine Straftat schon Grund für eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren sein soll. Diese angebliche Verabredung verjährt damit später als die eigentlich vorgeworfene Straftat, nämlich eine beabsichtigte Sprengung des Abschiebegefängnisses in Grünau, die niemals ausgeführt wurde. Alle anderen vorgeworfenen Taten, also besagter versuchter Anschlag, sowie der Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde 1994 und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sind verjährt.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung waren sich bei der Verhandlung darin einig, dass der besagte Vorwurf auch in Venezuela längst verjährt ist. Dem Auslieferungsgesuch von Deutschland wird also nicht stattgegeben werden. Das Gericht hat nach der Verhandlung 15 Werktage Zeit, um das Urteil zu formulieren und damit rechtskräftig zu machen. Erst dann soll Peter Krauth aus der Haft entlassen werden.

Aus Erfahrung wissen wir, dass Fristen in Venezuela eigentlich nie eingehalten werden. Im Fall von Bernhard Heidbreder, der wegen den gleichen Vorwürfen 2015 schon vor demselben Gericht stand, hat die Formulierung des Urteils acht Monate gedauert. Und selbst dann wurde er nicht freigelassen, sondern musste weitere Monate im Knast des Geheimdienstes SEBIN verbringen, bis er auf Druck von linken Politikern endlich freikam.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht in der Verhandlung nicht Peter’s sofortige Freilassung angeordnet hat. Peter hatte sich vor drei Jahren, am 8. März 2017, freiwillig zur Flüchtlingsbehörde CONARE begeben und einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Sein Wohnort ist der CONARE bekannt. Alle drei Monate muss Peter nach Caracas reisen, um seinen Antrag zu erneuern.

Der Antrag auf Anerkennung als Flüchtling (entspricht dem deutschen Asylantrag) ist nach wie vor in Bearbeitung und sollte ihn eigentlich dem Schutz des Staates unterstellen. Dass stattdessen eine andere Instanz desselben Staates, nämlich die Abteilung Interpol der Kriminalpolizei, ihn einsperrt, widerspricht allem Rechtsverständnis. Dass diese unmenschliche Behandlung eines antifaschistischen Aktivisten auch noch im Namen einer Regierung geschieht, die sich sozialistisch nennt, ist eine Verhöhnung linker Prinzipien.

Der PTT-Politiker Rafael Uzcátegui, ein alter Guerillakämpfer, der nach einem spektakulären Knastausbruch in den 70er Jahren selbst 20 Jahre im Exil lebte, meinte nach dem Prozess: „Es darf keine weitere Verschleppung geben! Der TSJ muss seine Entscheidung veröffentlichen und Peter Krauth freilassen, gemäß seinem Flüchtlingsantrag gegenüber der CONARE. Und jene muss darüber wachen, dass das eingehalten wird. Genügt es nicht, dass er monatelang wegen staatlicher Untätigkeit eingesperrt war? Lasst uns weiterhin Druck machen! Freiheit für Peter Krauth!“