Film: Gegen den Strom

Thomas Walter, einer der gesuchten im K.O.M.I.T.E.E. – Verfahren, arbeitet zusammen mit Pablo „Mal Élevé“ Charlemoine, dem Sänger von Irie Révolté, an einer CD. Sobo Swobodnik hat den Film „Gegen den Strom – abgetaucht in Venezuela“ darüber gedreht. Es geht darin um Musik, ein Land im Zusammenbruch und das Leben in der Illegalität. Der Film wurde im Oktober 2019 auf dem Festival DOK Leipzig uraufgeführt.

Im Leipziger Magazin Kreuzer gab es eine längere Besprechung. Hier könnt ihr ein paar Titel der Musik von Thomas (Deckname: Niko) hören: https://niko12.bandcamp.com/

Pressemitteilung zu Peters Verhaftung

Am 16. November 2019 wurde Peter Krauth am Flughafen El Vigía, Venezuela, Pressemitteilung zu Peters Verhaftungfestgenommen. Er war auf dem Weg nach Caracas, um dort Freunde und Freundinnen aus Deutschland abzuholen. Peter Krauth, Bernhard Heidbreder und Thomas Walter wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, der aufgelösten Gruppe „Das Komitee“ angehört zu haben. Ende 1994 und im Frühjahr 1995 trat die militante Gruppe „Das Komitee“ zweimal in Erscheinung. Die erste Aktion war ein Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr, um die Zusammenarbeit des deutschen und türkischen Militärs im Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei offenzulegen. Die zweite Aktion scheiterte. „Das Komitee“ versuchte, die Baustelle des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau zu zerstören. Es blieb bei der Vorbereitung des Anschlags. Nach dem Scheitern dieser Aktion gerieten Bernhard, Peter und Thomas auf eine Fahndungsliste und tauchten unter. Bei beiden Aktionen der Gruppe kam kein Mensch zu Schaden. Bernhard, Peter und Thomas stellten 2016, bzw. 2017 Asylanträge in Venezuela. Weiterlesen

Aufgetaucht!!!

Peter Krauth und Thomas Walter und sind nach fast 22 Jahren auf der Flucht aufgetaucht!

Sie meldeten sich mit folgendem Grußwort:

Liebe Freund_innen, liebe Leute von der Soligruppe für Bernd,

am 8. März 2017 haben wir auf dem Flüchtlingsamt des Außenministeriums von Venezuela einen Antrag auf Gewährung der Anerkennung als Flüchtlinge gestellt. Damit haben wir zum ersten mal nach knapp 22 Jahren in der Illegalität wieder so was wie einen legalen Status. Wir sind jetzt endlich wieder zusammen mit unserem Reisekollegen Bernd, der hier in Venezuela zwei Jahre lang im Knast saß, und nach seiner Freilassung im Juli 2016 auch einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling gestellt hat. Bisher ist sein Antrag nicht entschieden.

All denen, die sich für Bernd´s Freilassung eingesetzt haben mit Petitionen, Solipartys, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, wollen wir herzlich danken.
Es tut gut, nach so vielen Jahren diese ungebrochene Solidarität zu spüren.

Wir halten euch auf dem laufenden, wie unser Fall sich weiter entwickelt.

Peter Krauth und Thomas Walter

Caracas, 9. März 2017

Peters Verhaftung

Am 16. November 2019 wurde Peter Krauth am Flughafen El Vigía, Venezuela, festgenommen. Er war auf dem Weg nach Caracas, um dort Freunde und Freundinnen aus Deutschland abzuholen. Foto Peter KrauthPeter Krauth, Bernhard Heidbreder und Thomas Walter wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, der aufgelösten Gruppe „Das Komitee“ angehört zu haben. Ende 1994 und im Frühjahr 1995 trat die militante Gruppe „Das Komitee“ zweimal in Erscheinung. Die erste Aktion war ein Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr, um die Zusammenarbeit des deutschen und türkischen Militärs im Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei offenzulegen. Die zweite Aktion scheiterte. „Das Komitee“ versuchte, die Baustelle des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau zu zerstören. Es blieb bei der Vorbereitung des Anschlags. Nach dem Scheitern dieser Aktion gerieten Bernhard, Peter und Thomas auf eine Fahndungsliste und tauchten unter. Bei beiden Aktionen der Gruppe kam kein Mensch zu Schaden. Bernhard, Peter und Thomas stellten 2016, bzw. 2017 Asylanträge in Venezuela. Peter weist sich momentan mit einem provisorischen Dokument aus. Er und seine beiden Genossen Thomas Walter und Bernhard Heidbreder warten seit zweieinhalb bzw. dreieinhalb Jahren auf eine positive Entscheidung der Nationalen Flüchtlingskommission in Caracas zur Anerkennung als politische Flüchtlinge. Das provisorische Dokument garantiert ihnen den Schutz und die Bewegungsfreiheit im Land. Als die Polizei am Flughafen das ihr offenbar unbekannte Dokument überprüfte, tauchte im Polizeicomputer Peters Interpol-Haftbefehl (von der Bundesanwaltschaft am 16.08.2019 erneuert!) auf. Daraufhin erfolgte seine Festnahme. Vom 16.11. an saß Peter tagsüber im Interpol-Büro am Flughafen und wurde abends zum Übernachten in ein Gebäude der Kriminalpolizei gebracht. Noch in El Vigía wurde er einer Richterin vorgeführt, die die Fortdauer seiner Haft anordnete. Am 23.11. wurde Peter nach Caracas verbracht, wo vor dem höchsten venezolanischen Gericht, TSJ (Tribunal Supremo de Justicia), überprüft werden soll, ob die Festnahme gerechtfertigt war. Bis jetzt wird er bei Interpol in Caracas festgehalten, eine Haftprüfung vor dem TSJ hat noch nicht stattgefunden. Der Fall von Peter ist identisch mit dem von Bernhard Heidbreder, bei dem schon ein Urteil des TSJ gefällt wurde, das die Auslieferung nach Deutschland ausschließt (Sala de Casación Penal, Fallo Nr. 655 del 23/10/2015). Das TSJ stellte fest, dass die Bernhard vorgeworfenen Taten, u.a. die Verabredung 1995 zur Sprengung eines leerstehenden Gebäudes, das zum Abschiebegefängnis umgebaut werden sollte, in Venezuela schon längst verjährt sind. Die Festnahme von Peter wurde von der Bundesanwaltschaft veranlasst, obwohl diese weiß, dass in Bernds identischem Fall bereits rechtskräftig entschieden wurde, dass Venezuela die Auslieferung ablehnt und auch in Peters Fall ablehnen wird. Es ist die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft, den Interpol–Haftbefehl für Venezuela aufzuheben, da der Ausgang von Peters Auslieferungsverfahrens bereits klar ist: Die Auslieferung wird abgelehnt werden. Unter solchen Umständen ist allein das Betreiben des Auslieferungsverfahrens missbräuchlich, und dies umso mehr, wenn die Durchführung dieses Verfahrens mit Haft verbunden ist. Dass die Bundesanwaltschaft weiterhin den internationalen Haftbefehl aufrechterhalten hat, der zur Inhaftierung Peters führte, kommt einer mittelbaren Freiheitsberaubung gleich. Es braucht eine gemeinsame Anstrengung, um Peter aus dem Knast herauszuholen. Es muss Öffentlichkeit für Peters Freilassung hergestellt und Druck auf die BAW ausgeübt werden, den Haftbefehl für Venezuela aufzuheben. Wir benötigen auch wieder Geld, um die Anwält*innen zu bezahlen. Haltet euch auf dem Laufenden, was weiter passiert. Wir werden über die Internet- Seite www.ende-aus.net informieren. Freiheit für Peter

2. Dezember 2019