taz vom 18.10.2016

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Anschlagsversuch vor 21 Jahren: Drohung mit Beugehaft (taz vom 18.10.2016)

von Wolf-Dieter Vogel

1995 versuchten Autonome, das Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Weiterhin ist das Umfeld der Verdächtigen Repressionen ausgesetzt.

Beugehaft verschoben. Mit diesem Ergebnis endete heute eine Anhörung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Fall eines versuchten Sprengstoffanschlags, der vor über 21 Jahren stattgefunden hat.

Die Ermittler hatten eine Person geladen, die damals zum sozialen Umfeld der seither flüchtigen Beschuldigten zählte. Da sich die Zeugin weigerte, in dem Fall auszusagen, werde man nun die Konsequenzen beantragen, erklärte die BAW, also beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Beugehaft stellen. Die Betroffene konnte zwar die Karlsruher Behörde wieder verlassen, muss aber damit rechnen, dass sie wegen ihrer Aussageverweigerung bis zu sechs Monate inhaftiert wird. Die BAW wollte sich auf taz-Anfrage nicht äußern. Weiterlesen

Bundesanwaltschaft fürchtet Demonstrant*innen

Seit nunmehr 4 Jahren wird eine Person aus dem sozialen Umfeld der Abgetauchten mit Vorladungen vor das Landeskriminalamt und später vor die Generalbundesanwaltschaft belästigt. Aus diesem Anlass versammelten sich am 24.02.2016 etwa 75 Menschen vor dem Berliner Landeskriminalamt, in dem die Person von Bundesanwalt Schmitt mit Unterstützung von zwei Menschen des Landeskriminalamtes vernommen wurde. Es gab keine Aussage. Herr Schmitt verhängte ein Zwangsgeld von 250 € und reiste verärgert nach Karlsruhe zurück.

Schweigen ist goldZum 18.10.2016 wurde die Person erneut vorgeladen, dieses Mal direkt in Karlsruhe. Auch hier wurde sie wieder von Unterstützer*innen be- gleitet. Es ergab sich zwischenzeit- lich die absurde Situation, dass weder die vorgeladenen Person, die Anwältin noch die Müllabfuhr in die Sicherheitsschleuse eingelassen wurden. Die Türhüter fürchteten ein gewaltsames Eindringen in das Ge- bäude. Die Verhandlungen mit den angeforderten Polizeikräften führten zu einem Rück- zug der Demonstrant*innen um 2 Meter.

Bei der Vernehmung gab es keine Aussagen und deshalb die erneute Androhung von Beugehaft. Anwältin und betroffene Person verließen das BAW Gebäude und fuhren zurück nach Berlin.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht aus.

Alles hat ein Ende nur die BAW findet keins…

taz vom 16.10.2016

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Verfolgung linker Autonomer: Auch nach 21 Jahren keine Ruhe (taz vom 16.10.2016)

von Wolf-Dieter Vogel

Wann verjährt die Verfolgung eines Anschlags, der nie stattgefunden hat? Wer die Aktion vorbereitet hat, wird nach zehn Jahren nicht weiter juristisch verfolgt. Wer sich dafür in einer „terroristischen Vereinigung“ organisierte, kann nach maximal 20 Jahren nicht mehr verurteilt werden. Doch für die Verabredung zu dieser Straftat gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 40 Jahren. Weiterlesen

Presseerklärung der Solidaritätsgruppe zur Vorladung am 18.10.2016

Generalbundesanwalt seit zwanzig Jahren auf vergeblicher Suche nach„linkem Terror”

Am 18.10.2016 findet in Karlsruhe eine Zeugenvernehmung durch den Generalbundesanwalt (GBA) statt. Anlass ist das Ermittlungsverfahren gegen die linke Gruppe „Das KOMITEE”, das der GBA unermüdlich und mit gesteigerter Energie seit mehr als 21 Jahren führt.

Die Gruppe hatte sich 1994 zu einem Brandanschlag auf eine Bundeswehreinrichtung in Bad Freienwalde und 1995 zu einem in der Vorbereitungsphase gescheiterten Bombenanschlag auf eine im Bau befindlichen Abschiebeknast in Berlin-Köpenick bekannt. Drei Personen aus der Berliner autonomen Szene waren seinerzeit untergetaucht und wurden seitdem als angeblich gefährliche Terroristen vom BKA weltweit gesucht.

Die Hartnäckigkeit, mit der der GBA in dieser Sache auch nach mehr als 21 Jahren noch weiter ermittelt, steht in keinem Verhältnis zu den verfolgten Taten, bei denen keine Menschen zu Schaden kamen und die nach Auffassung von Jurist*innen eigentlich mittlerweile wegen absoluter Verjährung nicht mehr bestraft werden können.

Folgerichtig wurde auch die Auslieferung eines der drei Gesuchten, Bernhard Heidbreder, vom obersten Gerichtshof Venezuelas im Oktober 2015 abgelehnt. Heidbreder war im Juli 2014 in Venezuela festgenommen worden, befindet sich aber mittlerweile auf freiem Fuß.

Der Versuch, mit der Drohung von bis zu sechs Monaten Beugehaft eine Zeugenaussage von einer Person zu erzwingen, scheint vor diesem Hintergrund eher einer Bestrafung des sozialen Umfelds der seit damals Verfolgten zu dienen, als einer Sachaufklärung.

Demgegenüber haben die Anwält*- innen rechtliche Schritte eingeleitet, um dem uferlosen Verfolgungszwang des GBA einen Riegel vorzuschieben. Es wurde Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, mit dem Ziel, dass § 30 des Strafgesetzbuches, also die Verabredung zu einem Verbrechen, für verfassungswidrig erklärt wird.

Denn dieser Paragraf erlaubt den Ermittlungsbehörden, lediglich die Planung einer Tat, die also weit im Vorfeld einer Tatbegehung und auch weit vor der Vorbereitung einer Tat liegt, bis zu 40 Jahre lang zu verfolgen.

Dies widerspricht dem Schuldprinzip. Danach müssen Strafe und Schuld in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Folglich auch die Verjährung der jeweiligen Delikte. Die gescheiterte Vorbereitung des Sprengstoffdelikts verjährt bereits nach 10 Jahren absolut.

Radio Flora vom 04.10.2016

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Aufhebung der Haftbefehle im K.O.M.I.T.E.E. – Verfahren (Radio Flora vom 04.10.2016)

Am 11. April 1995 versuchte die militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. die Baustelle des Abschiebeknastes in Grünau zu sprengen. Der Versuch wurde abgebrochen, die Gruppe löste sich einige Monate später auf. Bernhard, Thomas und Peter sind seitdem auf der Flucht! Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wird – nach nunmehr 21 Jahren (!) – eine Person für den 18. Oktober 2016 vor die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geladen. Weiterlesen