17.12.2014: Bernhard wurde verlegt

Bernhard wurde am 17.12.2014 zur politischen Abteilung SEBIN — Servicio Bolivariano de Inteligencia Nacional — verlegt. Die SEBIN untersteht direkt der Vizepräsidentin Venezuelas. Dies wurde von der höchsten Ebene der Staatsanwaltschaft bestätigt. Nach Aussagen der Anwälte sind die Haftbedingungen in diesem Gefängnis ähnlich denen der BAE (Brigada de Acciones Especiales). Es gibt noch keine Erklärung für diese Verlegung.

16.12.2014: Anhörungstermin zum Auslieferungsantrag, anschließend abgesagt

Aktualisierung: Der für den 16.12. angesetzte Termin wurde ersatzlos aufgehoben, es wird dieses Jahr keinen Termin mehr geben

Für Dienstag, 16.12.2014, ist um 14 Uhr (Ortszeit) an der Kammer des obersten Gerichts in Caracas – dem Tribunal Supremo de Justicia (TSJ) – der lange erwartete Anhörungstermin angesetzt worden, auf dem die Verteidigung von Bernhard Heidbreder und die Vertreter der deutschen Behörden ihre Argumente vortragen werden. Das Gericht wird dann voraussichtlich nach den Gerichtsferien, also Mitte Januar, eine Entscheidung über den Auslieferungsantrag verkünden. Bernhard und seine VerteidigerInnen gehen zuversichtlich und gut vorbereitet in diesen Termin. Darüber hinaus freuen wir uns, dass der Kontakt zu Bernhard in der Haft weiter verbessert werden konnte. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut und er ist voller Optimismus, sein Leben und Arbeiten in Venezuela fortsetzen zu können.

21.10.2014: Stand des Auslieferungsverfahrens

Die deutsche Generalbundesanwaltschaft hat, wie bereits berichtet, ein offizielles Auslieferungsersuchen an den venezolanischen Staat gestellt. Das rechtliche Prozedere, das zu diesem Ersuchen führte, stellt das oberste Gericht Venezuelas, das Tribunal Supremo de Justicia, auf seiner Webseite ausführlich dar.

Dort wird auch die Festnahme von Bernhard Heidbreder in Mérida erläutert. Den Gerichtsakten zufolge wurden die venezolanischen Behörden bereits am 25.03.2014 von deutscher Seite darüber informiert, dass Bernhard als Jhon Jairo Londoño Smith in Venezuela leben solle (die Schreibweise „Jhon“ statt „John“ ist in Kolumbien und Venezuela verbreitet). Nach einigen Nachforschungen wurde seine Wohnadresse ermittelt, und am 11.07.2014 machten sich vier Polizisten in Mérida auf den Weg, um nach ihm zu suchen. Sie erfuhren, wo er arbeitet, und auf dem Weg dorthin trafen sie ihn zufällig auf der Straße an. Soweit die offizielle Geschichte, deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir natürlich von hier aus nicht überprüfen können.

Ein für Anfang November angesetzter Termin zur Anhörung aller Beteiligten wurde erst einmal wieder abgesagt. Ob das damit zusammenhängt, dass die von Deutschland eingereichten Unterlagen – soweit bekannt ist – unvollständig waren, und ob dies allein schon zum Scheitern des Verfahrens führen könnte, lässt sich momentan nicht beurteilen. Vorerst ist davon auszugehen, dass der Anhörungstermin zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Eine Entscheidung über den Auslieferungsantrag wird das Gericht dann irgendwann in der Folgezeit treffen.

22.09.2014: Bernhards Haftsituation und Verfahrensstand

Bernhard wurde am 26.08.2014 vom Interpol-Büro verlegt zur Brigada de Acciones Especiales (BAE), einer Abteilung der Bundespolizei Cuerpo de Investigaciones Científicas, Penales y Criminalísticas (CICPC) in Caracas, Stadtteil San Agustín del Sur.

Er hat in diesem Gefängnis deutlich bessere Haftbedingungen als zuvor: Eine Einzelzelle mit Bett und Waschgelegenheit. Es gibt auch eine Gemeinschaftsküche, in der die Gefangenen z. B. Kaffee kochen können. Seine Anwälte können ihn dort besuchen und beurteilen die Situation als „in einem angemesseneren Rahmen“. Auch seine Versorgung mit persönlichem Bedarf ist dort gewährleistet.

Bereits am 18. August 2014 informierte das zuständige Gericht (Tribunal Supremo) die deutsche Regierung offiziell über die Inhaftierung von Bernhard Heidbreder und setzte damit die 60-tägige Frist für das Stellen eines offiziellen Auslieferungsersuchens in Gang. Mittlerweile ist dieses Ersuchen eingegangen, es ist jedoch formal nicht ganz vollständig. Der nächste Schritt in dem Verfahren wird sein, dass das Gericht einen Anhörungstermin ansetzt, bei dem die venezolanische Staatsanwaltschaft, ein venezolanischer Rechtsanwalt als Vertreter der deutschen Behörden, Bernhards Verteidiger und Bernhard selbst anwesend sein werden. Dort wird entschieden, ob das Auslieferungsverfahren weitergeführt wird oder nicht.

Nähere Hintergrundinformationen zu den Umständen der Festnahme gibt es weiterhin nicht.

In den Medien wird teils spekuliert, welche möglichen Optionen diskutiert werden oder würden, sei es eine Einstellung des Verfahrens, die Beantragung politischen Asyls oder auch die Auslieferung an einen dritten Staat. Das sind momentan lediglich Gedankenspiele ohne konkrete Basis. Wir haben hier vollstes Vertrauen in die Arbeit der venezolanischen Rechtsanwälte.