„25 Jahre auf der Flucht“ von Thomas Walter

Dieser Text erschien zuerst auf der Webseite von Thomas.

Seit mittlerweile einem Viertel Jahrhundert verfolgt die deutsche Justiz Bernd Heidbreder, Peter Krauth und mich wegen einem Sprengstoffanschlag auf die Baustelle des Abschiebegefängnisses Grünau am 11. April 1995. Ein Anschlag, der nie ausgeführt wurde. Mit abenteuerlichen juristischen Konstruktionen hat die Bundesanwaltschaft (BAW) dafür gesorgt, dass sie weiter gegen uns fahnden kann, obwohl die ursprünglichen Vorwürfe, nämlich ein Gebäude der Bundeswehr zerstört und eine „terroristische Vereinigung“ betrieben zu haben, längst verjährt sind. Als Grund der Strafverfolgung muss jetzt die angebliche „Verabredung zu einer Straftat“ herhalten, deren Verjährung absurderweise länger hinausgezögert werden kann als die Straftat selbst. Proteste bis vor den höchsten juristischen Instanzen waren zwecklos. Die BAW darf uns weiter belangen und sorgt mit Neuauflagen der Roten Ausschreibung von Interpol dafür, dass wir selbst in unserem fragilen venezolanischen Exil nicht in Ruhe gelassen werden, was unlängst zur monatelangen Festsetzung von Peter unter inhumanen Bedingungen geführt hat.

Woher dieser hartnäckige Verfolgungsdrang? Weiterlesen

Peter Krauth in Freiheit (junge Welt vom 17. März 2020)

Deutscher linker Aktivist in Venezuela nach vier Monaten aus Haft entlassen

Der seit November in Venezuela inhaftierte Deutsche Peter Krauth ist frei. Seine Entlassung am Freitag erfolgte nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Caracas, wie die Webseite »ende-aus.net« vermeldete. Die von Behörden in Deutschland geforderte Auslieferung ist nicht möglich, da die Krauth vorgeworfenen Straftaten nach venezolanischem Recht verjährt sind.

Das Bundeskriminalamt fahndet nach Krauth, Bernhard Heidbreder und Thomas Walter als Mitglieder der Gruppe »Das Komitee«. Sie wirft ihnen vor, 1994 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde verübt zu haben. Ein Jahr später hätten die drei versucht, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Eine Polizeistreife war auf entsprechende Vorbereitungen aufmerksam geworden, das Gebäude blieb schließlich unversehrt. Weiterlesen

Na also: Peter Krauth ist frei!

Unser Genosse Peter Krauth ist seit Freitag dem 13. März wieder in Freiheit. In Rekordzeit hat der Oberste Gerichtshof TSJ sein Urteil geschrieben und die uneingeschränkte Freilassung angeordnet. Peter sagt: „Ich bin immer noch im Schock, ich kann es fast nicht glauben. Ich habe so schnell nicht damit gerechnet!“.

Der TSJ hat die Auslieferung nach Deutschland als nicht zulässig erklärt, weil der vorgeworfene deutsche §30 StGB in Venezuela längst verjährt ist. Außerdem ennt der TSJ als Grund der Freilassung Peter’s Gesuch, in Venezuela als politischer Flüchtiger anerkannt zu werden.

Am 16. November war Peter auf dem Weg nach Caracas festgenommen worden, er wollte dort Besucher*innen abholen. Sein provisorischer Ausweis als Antragsteller bei der staatlichen Flüchtlingsbehörde CONARE hatte ihn nicht geschützt.

Er und seine beide Kollegen Bernhard Heidbreder und Thomas Walter warten seit drei Jahren darauf, dass die CONARE ihren Antrag auf Anerkennung als politische Flüchtige bearbeitet. Seitdem wurde Peter unter unmenschlichen Bedingungen in einem Büro von Interpol Caracas festgehalten, wo er mit einem Dutzend anderer Gefangener einen winzigen Raum ohne Fenster teilen musste, ohne Hofgang und mit seltener Erlaubnis, die Toilette zu benutzen.

Peter’s Anwalt Gennys Pérez kommentiert, die Zeit, die das TSJ brauchte, um das Urteil zu veröffentlichen sei außergewöhnlich kurz und liege sogar unterhalb der von Rechts wegen vorgegebenen Frist, die in Venezuela kaum eingehalten wird. Im Fall von Bernhard Heidbreder, der 2014 wegen der gleichen Vorwürfen verhaftet worden war, hatte das Verfassen des Urteils nach der Verhandlung acht Monate gebraucht.

Es ist offensichtlich, dass der öffentliche Druck Wirkung gezeigt hat. Unter anderem hatte der chavistische Politiker und Ex-Guerrillero Rafael Uzcátegui unermüdlich auf Peter’s Freilassung gepocht.

Es ist ein kleiner, aber wichtiger Sieg, den wir der gemeinsamen Solidaritätsarbeit verdanken. Der Kampf geht weiter: Es geht jetzt darum, dass die drei Verfolgten als politische Flüchtige in Venezuela anerkannt werden, und letztendlich darum, dass die deutsche Justiz das Verfahren gegen die drei Aktivisten endgültig einstellt!

Verhandlung vom 9. März: Peter kommt frei – aber wann?

Am 9. März 2020 hat die Verhandlung vor der Sala de Casación Penal des obersten Gerichtshofs TSJ (Tribunal Supremo de Justicia) in Caracas stattgefunden, um über das Auslieferungsbegehren der Bundesrepublik Deutschland gegen Peter Krauth zu entscheiden. Einziger Grund für den deutschen Haftbefehl und damit den Antrag auf Auslieferung ist der § 30 StGB, demzufolge allein die Verabredung für eine Straftat schon Grund für eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren sein soll. Diese angebliche Verabredung verjährt damit später als die eigentlich vorgeworfene Straftat, nämlich eine beabsichtigte Sprengung des Abschiebegefängnisses in Grünau, die niemals ausgeführt wurde. Alle anderen vorgeworfenen Taten, also besagter versuchter Anschlag, sowie der Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde 1994 und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sind verjährt.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung waren sich bei der Verhandlung darin einig, dass der besagte Vorwurf auch in Venezuela längst verjährt ist. Dem Auslieferungsgesuch von Deutschland wird also nicht stattgegeben werden. Das Gericht hat nach der Verhandlung 15 Werktage Zeit, um das Urteil zu formulieren und damit rechtskräftig zu machen. Erst dann soll Peter Krauth aus der Haft entlassen werden. Weiterlesen

Freiheit für Peter Krauth – Unser neues Flugblatt

Seit 16.11.2019 wird Peter in einem venezolanischen Polizeibüroraum gefangen gehalten …

Download als PDF

Die autonome, militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. verübte 1994 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde, um auf die Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen die Kurd*innen aufmerksam zu machen. „Deutschland ist Kriegspartei in Kurdistan“. Bei der zweiten Aktion am 11. April 1995 sollte das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau gesprengt werden. Dazu kam es nie.

Eine Polizeistreife wurde in der Nähe des Abschiebeknastes auf zwei Autos aufmerksam. Als sie diese durchsuchte, fand sie Sprengsätze und anderes Material, welches auf die Aktion hinwies. Im Zuge dessen gerieten Bernhard Heidbreder, Peter Krauth und Thomas Walter auf die Fahndungsliste des BKA und tauchten unter.

Die internationale Fahndung nach den Dreien und der Repressionsdruck auf das Umfeld der Gesuchten liefen 19 Jahre lang ins Leere. Im Juli 2014 wurde Bernhard in Venezuela entdeckt und daraufhin festgenommen. Das von der BRD gestellte Auslieferungsersuchen lehnte im Oktober 2015 das höchste venezolanischen Gericht TSJ (Tribunal Supremo de Justicia) ab. Die Bernhard vorgeworfenen Taten waren nach venezolanischem Recht längst verjährt. Trotzdem saß er nach diesem Urteil noch 9 Monate ohne rechtliche Grundlage im Knast. Weiterlesen